Zum Hauptinhalt springen
News
0 25 66 / 20 8-0

VERANSTALTUNGEN & HOTEL

A. Anmeldung
A3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung und müssen bis 11.00 Uhr geräumt sein.

A4. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr, falls möglich, weiter zu vergeben.

B. Leistungen
B1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

C. Rücktritt
C2. Stornierungen
30 Tage vor Anreise: kostenfrei
29-15 Tage vor Anreise: 40% der Leistungen
14-8 Tage vor Anreise: 60% der Leistungen
7-2 Tage vor Anreise: -70% der Leistungen
1 Tag vor/bis Anreise: -80% der Leistungen

C4. Wünscht der Gast nach der Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Art der Unterbringung, so behält sich das Hotel, vorbehaltlich dessen, daß die Änderung aus tatsächlichen Gründen möglich ist vor, die hierdurch entstehenden Verwaltungskosten an den Gast weiterzuberechnen. Zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes wird pro Änderungsfall ein Pauschalbetrag in Höhe von Euro 11,00 erhoben. Höhere Kosten kann das Hotel gegen Nachweis vom Gast erstattet verlangen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reservierung von Tagesprogrammen

C. Rücktritt
C2. Stornierungen
30 Tage vor Anreise: kostenfrei
29-15 Tage vor Anreise: 40% der Leistungen
14-8 Tage vor Anreise: -60% der Leistungen
7-2 Tage vor Anreise: -70% der Leistungen
1 Tag vor/bis Anreise: -80% der Leistungen
bei Nichtanreise: -100% der Leistungen

Folgende Punkte gelten für beide:

A Anmeldung
A.1 Mit der Anmeldung bietet der Gast dem Hotel den Abschluß eines Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Personen, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

A.2 Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Zeit der Vertrag abgeschlossen wurde.

A.5 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 180 Tage, so
behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

A.6 Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuerzusatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.

B. Leistungen
B.2 Eine Rückvergütung bezahlter, nicht in Anspruch genommener, Leistungen ist nicht möglich.

C. Bewirtung
Die Bewirtung darf ausschließlich mit den von uns zur Verfügung gestellten Speisen und Getränken erfolgen.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung des Hotels. Die Berechnung von
Gedeck- bzw. Korkgeld bleibt vorbehalten.

D. Rücktritt
D.1 Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

D.2 Soweit Handelsbräuche bestehen, die den unter Ziff.3 aufgeführten Vereinbarungen entgegenstehen, wird ausdrücklich vereinbart, daß zwischen den Vertragspartnern diese Handelsbräuche keine Geltung haben sollen.

E. Bezahlungen
E.1 Mit der Anmeldung kann das Hotel eine Anzahlung in Höhe von 100% des zu erwartenden Endpreises verlangen.

E.2 Sollte das Hotel erklären, daß es eine Anmeldung nicht annehmen kann, so wird eine evtl. bei der Anmeldung geleistete Anzahlung unverzüglich zurückerstattet.

E.3 Hotelrechnungen sind bei Vorlage fällig.

F. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen aus den Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben alle weiteren Bestimmungen aus den Geschäftsbedingungen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch Auslegung durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem von den Parteien gewünschten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommen.

G. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Gastes gegen das Hotel sind ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht durch vorsätzliches, oder grobfahrlässiges Verhalten des Hoteliers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht wurde.

H. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Hotelbetriebsgesellschaft. Wir sind jedoch berechtigt, an jedem anderen, nach der Zivilprozeßordnung begründeten Gerichtsstand, Klage zu erheben. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der anderen Bestimmungen nicht. Ungültige Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Dorf Münsterland

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner.
2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, haftet der Veranstalter zusam-men mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
3. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunden ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
4. Rechnungen des Hotels sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Der Kunde kann nur mit einer schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Ver-trag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis – Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt.
5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarte Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits be-rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen obige Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, ggf. einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

X. Haftung des Kunden für Schäden
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Veranstaltungen sowie der Verzicht auf die Schriftform haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstal-tungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

ZAHLKARTE

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hotel und Freizeitpark Dorf Münsterland Betriebs-GmbH für die Nutzung der Zahlkarte.

Die Dorf Münsterland Zahlkarte („Zahlkarte“) ist ein von der Hotel und Freizeitpark Dorf Münsterland Betriebs-GmbH („Kartenaussteller“) bereitgestelltes elektronisches Zahlungssystem für das Resort Dorf Münsterland („Resort“). Der Vertrieb der Zahlkarte erfolgt im Namen und auf Rechnung der des Kartenausstellers. Für die Nutzung des elektronischen Zahlungssystems und der Zahlkarte gelten im Verhältnis zwischen dem Kartenaussteller und dem jeweiligen Inhaber der Karte („Karteninhaber“) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 5. Mai 2017

 

§ 1 Nutzung der Zahlkarte

  1. Mit der Zahlkarte kann der Karteninhaber innerhalb des Resorts an den dortigen Akzeptanzstellen angebotene Leistungen, insbesondere Speisen und Getränke bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der Zahlkarte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag.
  2. Die von der Akzeptanzstelle zu erbringende Leistung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages über die Nutzung der Zahlkarte.

§ 2 Vertragsbeziehungen

  1. Mit dem Bezug der Zahlkarte kommt ein Vertrag zwischen dem Kartenaussteller und dem Karteninhaber über die Nutzung der Zahlkarte als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande.
  2. Der Verkauf von Eintrittskarten für das Resort sowie der Bezug der Leistungen ist Gegenstand gesonderter Vertragsverhältnisse, für die gegebenenfalls die von den Akzeptanzstellen ausgewiesenen Geschäftsbedingungen gelten. Der Bezug der Zahlkarte ohne Bezug einer jeweils gültigen Eintrittskarte berechtigt nicht zum Betreten des Resorts.

§ 3 Bezug

  1. Die Zahlkarte ist über die vom Kartenaussteller beauftragten Vorverkaufsstellen sowie an den hierfür ausgewiesenen Stellen im Resort und an der Kasse des Resorts, Haidkamp 1, 48739 Legden, („Ausgabestellen“) zu den üblichen Geschäftszeiten erhältlich.
  2. Wird die Zahlkarte im Wege des Fernabsatzes bezogen, erfolgt der Versand unbeschadet einer Haftung des Kartenaustellers gemäß § 9 auf Kosten und auf Risiko des Karteninhabers.
  3. Der Karteninhaber erwirbt kein Eigentum an der Zahlkarte. Vielmehr verbleibt die Zahlkarte im Eigentum des Kartenausstellers. Der Karteninhaber ist lediglich berechtigt, über das Guthaben der Zahlkarte zu verfügen.
  4. Der Karteninhaber ist verpflichtet, bei Ausgabe der Zahlkarte ein Pfand in der an der Ausgabestelle bzw. der Bestellung angegeben Höhe zu zahlen. Dieses Pfand wird vom Kartenausteller nach Rücktausch der Zahlkarte gemäß § 6 an den Karteninhaber ohne Abzüge zurückerstattet. Für den Verfall gilt § 6 Abs. 2.

§ 4 Stationäre Aufladung

  1. Die Zahlkarte ist (wieder-) aufladbar. Die Zahlkarte kann an den hierfür ausgewiesenen Stellen im Resort aufgeladen werden.
  2. Der Höchstbetrag des Kartenguthabens beträgt 250 Euro.
  3. Auf schriftlichen Antrag des Karteninhabers beim Kartenausteller unter Angabe des Datums der relevanten Aufladung („Auflade-Datum“) und der Zahlkartennummer wird der Kartenausteller eine Einzahlungsquittung über den Betrag des aufgeladenen Guthabens erstellen soweit dieser Antrag nicht später als 30 Tage nach Auflade-Datum beim Kartenausteller eingegangen ist.

§ 5 Gültigkeitsdauer

Die Zahlkarte kann nach Ablauf des Jahres der letzten Aufladung für bis zu weitere drei Jahre im Resort verwendet werden.

§ 6 Rücktausch

  1. Während der Gültigkeitsdauer der Zahlkarte kann der Karteninhaber an den Ausgabestellen einen Rücktausch eines etwaigen Kartenguthabens zum Nennwert in bar oder in Form einer Überweisung auf ein vom Karteninhaber anzugebendes Konto („Rücktausch“) verlangen. Ein Rücktausch eines Kartenguthabens von weniger als einem Euro oder eine Auszahlung in Teilbeträgen ist nicht möglich.
  2. Der Karteninhaber kann den Rücktausch nur nach Ablauf von drei Jahren ab Ende des Jahres der letzten Aufladung verlangen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rücktausch ausgeschlossen und das Guthaben verfällt. Mit gleicher Frist verfällt das vom Karteninhaber bei Erwerb der Zahlkarte gezahlte Pfand.
  3. Ein Rücktausch erfolgt ausschließlich gegen Rückgabe der Zahlkarte. Im Falle einer Beschädigung des Speicherchips der Zahlkarte ist ein Rücktausch ausgeschlossen.

§ 7 Reklamationen und Geltendmachung von Einwendungen

  1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und den Akzeptanzstellen betreffende etwaige Reklamationen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nicht die Belastung des Kartenguthabens mit dem verfügten Betrag.
  2. Etwaige Reklamationen hinsichtlich der Zahlkarten können an den Kartenausteller unter der Adresse Dorf Münsterland Hotel- und Freizeitpark Betriebs-GmbH, Haidkamp 1, 48739 Legden oder [email protected] gerichtet werden.

§ 8 Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch

  1. Der Karteninhaber hat die Zahlkarte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
  2. Das Risiko eines Verlustes und eines vom Karteninhaber zu vertretenden Missbrauchs der Zahlkarte trägt der Karteninhaber. Die Berechtigung des Karteninhabers wird von den Akzeptanzstelle und beim Rücktausch nicht geprüft.
  3. Bei Manipulation der Zahlkarte oder ihrer Funktion wird der Kartenaussteller strafrechtliche und zivilrechtliche Ansprüche einleiten.

§ 9 Haftung

  1. Der Kartenaussteller übernimmt keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der mit der Zahlkarte bezahlten Leistungen der Akzeptanzstellen.
  2. Ansprüche gegen den Kartenaussteller auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Kartenaussteller oder den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Kartenausstellers ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
  3. Die Haftungsfreizeichnung des § 9 Abs. 2 gilt nicht, wenn der Schadenersatzanspruch aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultiert. Sofern eine vertragswesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzt wurde, ist die Ersatzpflicht auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  4. Unberührt bleibt in jedem Fall die Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Soweit die Haftung des Kartenausstellers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Kartenausstellers.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Karteninhaber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand der Sitz des Kartenausstellers.

BILD & VIDEOAUFNAHMEN

Bei Veranstaltungen werden Bild- und Videoaufnahmen gemacht und veröffentlicht auf:

Sollen bestimmte Aufnahmen entfernt werden, bitte an den jeweiligen Account wenden.